Kündigung

Die Kündigung ...
Die Kündigung ...

Nun ist es geschehen:

 

Die Kündigung ist im Briefkasten.

 

Das Arbeitsverhältnis ist beendet

 

Was kann man gegen eine Kündigung unternehmen?

 

Ist das Arbeitsverhältnis wirklich beendet?

 

 

Kündigungsschutzklage

 

Nicht jede Kündigung ist tatsächlich vom Arbeitgeber haltbar. Daher haben Sie nun 3 Wochen nach Zustellung Zeit, dies prüfen zu lassen. Sie können sich während dieser 21 Tage "in Ruhe" überlegen, ob Sie etwas gegen die Kündigung unternehmen wollen.

 

Innerhalb der 21 Tage nach der (wirksamen) Zustellung der Kündigung müssen Sie zwingend Kündigungsschutzklage bei Arbeitsgericht einreichen.

 

Sollten Sie diese Frist versäumen, so gilt die Kündigung als rechtmäßig. Daher lassen Sie sich beraten und versäumen Sie keine Fristen

 

 

Kündigung - so setzen Sie sich zur Wehr: Kündigungsschutzklage

In der heutigen, schnellen und vergänglichen Zeit, ist der sicher geglaubte Arbeitsplatzes morgen schon unsicher. Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen. Hierbei werden die persönlichen, sozialen und finanziellen Konsequenzen, die Sie treffen meist nicht beachtet. Sebst für den Gekündigten sind die Auswirkungen einer ordentlichen oder gar außerordentlichen (fristlosen) Kündigung nicht vorhersehbar. Je nachdem, wei der Arbeitgeber die Kündigung begründet, wird das Arbeitsamt eine Sperre des Arbeitslosengeldes bis zu 12 Wochen (3 Monate) verhängen. Hier kann die Existenz akut gefährdet sein!

 

Lassen Sie sich beraten!

 

Sprechen Sie mit mir, Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg.

 

Nutzen Sie den Schutz der Ihnen durch das Arbeitsrecht gegeben wird. Wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte oder voreilig Kündigung, gegen eine Abmahnung oder gegen sonstige Repressalien ( Mobbing ). Hierbei kommt es im Arbeitsrecht meist auf die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung an.

Sie haben wie bereits dargestellt nach Zugang einer Kündigung maximal drei Wochen Zeit, um bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine begründete Kündigungsschutzklage einzureichen. Die drei Wochen sind schnell verronnen. Allerdings sollten Sie diese Frist nicht leichtfertig verstreichen lassen, denn hierdurch kann Ihnen viel Geld verloren gehen (Abfindung).

 

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Diese Unterlagen benötige ich, um Ihre Kündigung zu bearbeiten:

Arbeitspapiere
Arbeitspapiere

 

  • Arbeitsvertrag nebst Zusätze;
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate;
  • (Alle) Kündigungsschreiben;
  • Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber;
  • Abmahnungen soweit vorhanden.
  • ggf. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag;