Der neue Arbeitsvertrag ist endlich da. Am besten gleich unterschreiben und zurück zum Arbeitgeber... Oder?
Auch wenn die Vorfreude groß und der Arbeitsplatz für Sie sehr wichtig ist:
Prüfen Sie den Arbeitsvertrag, bevor Sie gegenzeichnen!
Je nach dem, was zuvor mündlich zugesagt oder vereinbart wurde, möglicherweise ist dies so nicht im Vertrag festgehalten worden.
Sind alle Überstunden mit den vereinbarten Gehalt abgegolten?
Können Sie ein Zeitguthaben ansammeln?
Welche Arbeitsstelle wird Ihnen im Arbeitsvertrag versprochen? Ist das die selbe, auf welche Sie sich beworben haben?
Kann der Arbeitgeber versetzen oder Ihnen eine andere Stelle zuweisen?
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Müssen Sie gegebenenfalls auch Samstags arbeiten?
Wird tatsächlich ein Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Diese Fragen sind häufig ungeklärt. Wenn der Arbeitsvertrag diese Fragen jedoch regelt, so können Sie sich nicht im nachhinaien darauf berufen, dass bei dem Bewerbungsgespräch etwas anderes zugesagt wurde.
Daher prüfen Sie vor der Unterzeichnung.
Rechtsanwalt
Matthias A. Degelmann
zugleich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ab 01.02.2024 Neue Adresse:
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