ABMAHNUNG! - Nur keine Panik!
Eine Abmahnungn ist immer eine unangenehme Sache. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Verpflichtung, seine Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Dies nennt man formell die Abmahnung.
Falls das Verhalten, welches Ihnen vorgworfen wird, so nicht richtig dargelegt wurde, so haben Sie das Recht eine Stellungnahme an den Arbeitgeber zu richten und ihn aufzufordern, die Abmahnung zurückzunehmen.
Das Gute an der Abmahnung:
Sollten Sie tatsächlich gegen Ihre Verpflichung aus dem Arbeitsvertrag verstoßen haben, war die Abmahnung also berechtigt, so erteilt Ihnen die Abmahnung sozusagen eine "Absolution".
Denn das Gute an der Abmahnung ist, dass wegen des Fehlverhaltens, welches in der Abmahnung bezeichnet wurde, keine Kündigung mehr nachfolgen kann.
Der Schwerpunkte der Kanzlei liegt in der Beratung im Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich mich auf den Bereich individuales Arbeitsrecht spezialisiert.
Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen relevant.
Meine Kanzlei in Würzburg begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses, bis zu dessen Beendigung und auch danach. Meine Kanzlei in Würzburg legt dabei besonderen Wert auf eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Rechtsanwalt
Matthias A. Degelmann
zugleich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ab 01.02.2024 Neue Adresse:
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