Der Großteil aller Kündigungsschutzklagen führt zu
einem Vergleich zwischen den Parteien.
Obwohl in der Klageschrift kein Wort von Abfindung zu finden ist, ist meist das gesamte
Klageverfahren gerade hierauf ausgerichtet.
Nach einer REGAM-Studie aus dem Jahr 2004 erhalten lediglich 15 % aller Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz durch Kündigung des Arbeitgebers
verloren haben, eine außergerichtliche Abfindung angeboten. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich nach der Studie jedoch bei denjenigen,
die gegen ihre Kündigung geklagt haben, auf annähernd 50 %.
Nach dem Statistischen Bundesamt betragen die Abfindungshöhen bei 75 % Klagen mehr als 5.000 Euro. 35 % aller
Abfindungsvergleiche führen zu Abfindungssummen zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 25.000 Euro.